Compliance

Verhaltenskodex für Lieferanten

Unser Verständnis von Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement

Die Bader Gruppe (im folgenden Bader) verpflichtet sich zur sozialen und ökologischen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den Mitarbeitern. Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiger Bestandteil, der zum langfristigen Erfolg beiträgt. Bei unseren Beschaffungsaktivitäten achten wir neben prozessualen, ökonomischen und technischen Kriterien ebenfalls auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz. Die Bader Gruppe erwartet von ihren Lieferanten für eine dauerhafte und nachhaltige Beziehung ebenso die Einhaltung und Umsetzung der geltenden Gesetze wie auch der in diesem Verhaltenskodex (im folgenden Kodex) festgelegten Grundsätze und Anforderungen. Wir erwarten, dass sie eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Umsetzung der Grundsätze und Anforderungen des Kodex entlang der Lieferkette fördern.

Ressourcenschonender Umgang mit Boden, Wasser, Luft

Umweltschutz ist ein fester Bestandteil der nachhaltigen Unternehmenskultur von Bader. Aus diesem Grund wird von allen Lieferanten erwartet, dass auch sie Gefahren für die Umwelt minimieren, mit natürlichen Ressourcen schonend umgehen und sich an die jeweils geltenden nationalen und internationalen Umweltgesetze und Regelungen halten. Es wird von allen Lieferanten erwartet, dass sie nachhaltige Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen ergreifen, beispielsweise durch den Einsatz erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Bader erwartet, dass sich ihre Lieferanten bemühen, ihren Wasser- und Energieverbrauch sowie die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Wasser-, Luft- und Bodenqualität zu minimieren, mindestens jedoch sind die diesbezüglichen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einzuhalten. Bader setzt von ihren Lieferanten voraus, dass sie sich bemühen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit anfallenden Transportaufwände und -wege zu minimieren. Darüber hinaus wird von allen Lieferanten erwartet, dass sie sich um die Vermeidung von Abfällen bemühen und wo immer möglich Materialien wiederverwerten. Sofern dennoch Abfälle anfallen, verpflichtet sich der Lieferant mindestens die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Umgang mit diesen Abfällen einzuhalten. Der Lieferant verpflichtet sich zudem verantwortungsbewusst mit Chemikalien und Gefahrstoffen umzugehen und diese fachgerecht zu entsorgen. Gefährden Chemikalien und Gefahrstoffe potenziell die Umwelt, so sind diese im Rahmen eines Chemikalienmanagements aufzulisten und zu überwachen sowie nach Möglichkeit durch umweltfreundlichere Alternativen zu ersetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lieferant, insbesondere die Anforderungen der EUChemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 „REACH“ (Registration, Evaluation, Authorisation and Ristriction of Chemicals), in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Es wird erwartet, dass jeder Lieferant an der kontinuierlichen Verbesserung seiner energie- und umweltrelevanten Prozesse und Produkte arbeitet, idealerweise durch den Nachweis geeigneter Managementsysteme zum Umweltschutz und zum Energiemanagement (z. B. nach DIN EN ISO 14001 und ISO 50001).

Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Qualitätssicherung

Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der Menschenrechte nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen sowie der zehn Prinzipien der United Nations Global Compact Initiative (abrufbar unter www.unglobalcompact.org). Diese verlangen von Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen. Bader erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung der jeweils geltenden nationalen Arbeitnehmerrechte und die Anerkennung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organization, ILO) sowie die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) etablierten Rechte. Zudem haben die Lieferanten die Arbeitnehmerrechte in Bezug auf Vereinigungsfreiheit sowie national geltende Standards und Richtlinien hinsichtlich Vergütung und Arbeitszeiten zu beachten. Der Lieferant hat die national geltenden Regeln zur Arbeitssicherheit und zum Schutz der Gesundheit einzuhalten. Im Zuge dessen hat der Lieferant Maßnahmen – wie z.B. in Form von Schulungen – zu treffen, um die Arbeitssicherheit zu verbessern, Berufskrankheiten vorzubeugen und Gesundheits- bzw. Unfallrisiken zu minimieren. Der Lieferant wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gelieferten Gegenstände bzw. erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarte Qualität aufweisen sowie alle anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften erfüllen.

Schutz vor Zwangsräumung und Entzug von Land sowie Beauftragung und Nutzung von Sicherheitskräften

Der Lieferant verpflichtet sich weder widerrechtliche Zwangsräumungen durchzuführen noch Land, Wälder oder Gewässer bei Erwerb, Bebauung oder anderweitigen Nutzung derselben widerrechtlich zu entziehen. Ferner verpflichtet sich der Lieferant keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte zu beauftragen oder zu nutzen, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle seitens des Unternehmens bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte die Gefahr besteht, dass das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung missachtet wird, Leib oder Leben verletzt oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden. 

Umgang mit Konfliktmineralien 

Bader erwartet von ihren Lieferanten, dass sie etwaige Meldepflichten gegenüber der Europäischen Union / der SEC nach dem Dodd-Frank-Gesetz einhalten und ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf ihre eigenen Herkunftsland-Anfragen einhalten.

Umgang mit Mitarbeitern

1. Kinderarbeit

Bader beschäftigt keine Kinder und fordert grundsätzlich auch von ihren Lieferanten, Unterlieferanten und Geschäftspartnern jegliche Art von Kinderarbeit im Sinne der einschlägigen ILO-Kernarbeitsnormen zu unterlassen. Der Lieferant verpflichtet sich in jedem Fall sicherzustellen, dass keine Mitarbeiter beschäftigt werden, welche nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. Länder, welche laut der ILO-Übereinkommen Nr. 138 unter Entwicklungsländer fallen, stellen hinsichtlich der Altersuntergrenze eine Ausnahme dar. In diesen Ländern kann das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden. Ferner wird der Lieferant sicherstellen, dass keine Mitarbeiter für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden, die nach dem ILO-Übereinkommen Nr. 182 nicht ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können. Es sind außerdem vom Lieferanten in jedem Fall alle diesbezüglich geltenden nationalen Regelungen und Richtlinien zu beachten und einzuhalten.

2. Zwangsarbeit

Weiter verpflichtet sich der Lieferant, keine Form von Zwangsarbeit, moderner Sklavenarbeit bzw. erzwungener Arbeit oder vergleichbare freiheitsberaubenden Maßnahmen bei sich oder bei Unterlieferanten bzw. Geschäftspartnern zuzulassen. Jede Arbeit muss freiwillig sein und es muss die Möglichkeit bestehen, das Beschäftigungsverhältnis beenden zu können.

3. Chancengleichheit und Diskriminierung

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und jegliche Diskriminierung, insbesondere bei der Einstellung von Mitarbeitern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, der Nationalität, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft, der sexuellen Orientierung oder Identität, des Gesundheitsstatus oder einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, seiner politischen Meinung, seiner sozialen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder sonstiger personenbezogener Merkmale benachteiligt werden.

4. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

Bader erwartet, dass ihre Lieferanten in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung die Rechte der Mitarbeiter achten sowie das Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen und das Streikrecht respektieren.

5. Vergütung und Arbeitszeiten

Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit, - pausen und Urlaub einzuhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten eine angemessene Vergütung erhalten, die in der Höhe zumindest den nach anwendbarem Recht festgelegten Mindestlohn erreicht und auch ansonsten im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen sowie ggf. bestehenden, verbindlichen Tarifverträgen steht. Bader erwartet ferner, dass ihre Lieferanten den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechts oder sonstigen diskriminierenden Unterscheidungen umsetzen.

Verhalten im geschäftlichen Umfeld

1. Kartell- und Wettbewerbsrecht, Freier Wettbewerb

Bader erwartet, dass sich ihre Lieferanten im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden nationalen und internationalen Kartell- und Wettbewerbsgesetze einhalten. Lieferanten beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.

2. Anti-Korruption

Bader tritt gegen jede Art von Korruption oder Bestechung ein und toleriert keine Verstöße. Dementsprechend erwartet Bader auch von ihren Lieferanten, keine Form von Korruption oder Bestechung zu dulden oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen, einschließlich gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen zur Beeinflussung von Entscheidungsfindungen oder zum Erhalt sonstiger unzulässiger Vorteile.

3. Vermeidung von Interessenkonflikten

Bader trifft jegliche geschäftsbezogenen Entscheidungen auf Grundlage sachlicher Kriterien und nicht auf Grundlage von privaten Interessen oder Beziehungen. Das gleiche erwartet sie von ihren Lieferanten.

4. Zuwendungen und Einladungen

Bader bittet ihre Lieferanten und Geschäftspartner, von Zuwendungen, Sachleistungen und Geschenken (z.B. „Weihnachtsgeschenken“) an ihre Mitarbeiter abzusehen. Ferner sind Essenseinladungen in einem angemessenen und transparenten Rahmen zu halten. Der Lieferant oder sein Beauftragter darf den Mitarbeitern von Bader keine persönlichen Vorteile (Einladungen, Geschenke und sonstige Zuwendungen) anbieten, versprechen oder gewähren, die nach objektiver Beurteilung dazu geeignet sind, eine unlautere Beeinflussung des geschäftlichen Verhaltens zu bewirken. Bereits der Anschein einer solchen Unredlichkeit ist zu vermeiden.

5. Geldwäscheprävention

Bader erwartet, dass ihre Lieferanten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.

6. Exportkontrolle

Bader erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die geltenden nationalen und internationalen Regelungen zur Exportkontrolle einhalten.

7. Datenschutz und Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Der Lieferant wird dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz von ihm und allen seinen Mitarbeitern und sonstigen Dritten, denen er sich zur Leistungserbringung bedient, eingehalten werden. Vor Beginn der Leistungserbringung wird der Lieferant die Mitarbeiter und sonstige Dritte über die gesetzlichen Anforderungen aufklären und eine nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung dieser Personen zur Wahrung des Datengeheimnisses vornehmen. Ferner ist der Lieferant im Rahmen der anwendbaren Gesetze verpflichtet, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz aller personenbezogener Daten und Geschäftsinformationen zu gewährleisten.

Lieferantenbeziehungen

Bader erwartet, dass ihre Lieferanten die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021 (LkSG) in seiner jeweils geltenden Fassung einhalten und entlang der Lieferkette angemessen adressieren; dies gilt im Hinblick auf § 6 Abs.4 Nr. 2 LkSG auch dann, wenn die Lieferanten nicht bereits selbst nach dem LkSG zu deren Beachtung verpflichtet sind. Es ist das Ziel von Bader, in Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze eingehalten und dieser Kodex in der gesamten Lieferkette nachhaltig umgesetzt wird. Bader erwartet daher von ihren Lieferanten, dass sie geltende Gesetze sowie die Grundsätze und Anforderungen des Kodex in ihren Unternehmen umsetzen und deren Umsetzung kontinuierlich überwachen. Ferner besteht die Erwartung an die Lieferanten, die Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung geltender Gesetze und der Grundsätze und Anforderungen dieses Kodex an die Unterlieferanten, Unterauftragnehmer und sonstige Geschäftspartner des Lieferanten vertraglich weiterzugeben und bei diesen auf die Einhaltung der darin vereinbarten Inhalte mit Nachdruck hinzuwirken, diese zu fördern und zu überwachen. Hat der Lieferant gegen diesen Kodex verstoßen, wird er Bader unverzüglich hierüber sowie die diesbezüglich geplanten und durchgeführten Aufklärungs- und Abhilfemaßnahmen informieren. Jährlich sowie anlassbezogen bei Verdacht auf Verstöße gegen die Grundsätze und Anforderungen dieses Kodex (z. B. negative Medienberichte, Hinweise durch Mitarbeiter etc.) oder für Zwecke von Zertifizierungen behält sich Bader vor, die Einhaltung des Kodex mit geeigneten Mitteln auch unter Einschaltung von externen Dritten zu überprüfen. Hierzu ist Bader insbesondere berechtigt nähere Auskünfte über entsprechende Sachverhalte zu verlangen und gegebenenfalls Audits, einschließlich Prüfungen vor Ort durchzuführen, um einen Verdacht auszuschließen oder notwendige Maßnahmen einzuleiten. Der Lieferant verpflichtet sich, dabei den Auditoren von Bader bei Bedarf auch vertrauliche Interviews mit seinen Arbeitnehmern zu ermöglichen. Innerhalb eines angemessenen Zeitraums wird der Lieferant im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Auskunftsverlangen von Bader beantworten und Audits, einschließlich Prüfungen vor Ort ermöglichen. Ferner wird der Lieferant darauf hinwirken, dass die Unterlieferanten, Unterauftragnehmer und sonstige Geschäftspartner des Lieferanten Bader vergleichbare Rechte einräumen oder wenigstens eine entsprechende Überprüfung durch den Lieferanten unter Mitwirkung von Bader ermöglichen. Erhärtet oder bestätigt sich ein Verdacht auf einen Verstoß gegen den Kodex, hat der Lieferant in Abstimmung mit Bader geeignete Abhilfe- oder Verbesserungsmaßnahmen in einer angemessenen Frist umzusetzen. Verletzungen von menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflichten sind dabei unmittelbar zu beenden. Ist dies nicht in absehbarer Zeitmöglich, so ist der Lieferant verpflichtet, unverzüglich ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung zu erstellen und umzusetzen. Das Konzept muss einen konkreten Zeitplan enthalten. Der Lieferant ist verpflichtet, eingeleitete Maßnahmen zu dokumentieren, diese mindestens einmal im Jahr sowie anlassbezogen auf ihrer Wirksamkeit hin zu überprüfen und Bader über diese Maßnahmen und deren Wirksamkeit fortlaufend zu informieren. Erfolgt die Umsetzung solcher Maßnahmen nicht in der vereinbarten Frist, oder hält der Lieferant generell Regelungen dieses Kodex nicht ein, so wird dies von Bader als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses und der Vertragsgrundlagen gewertet. In diesen Fällen behält sich Bader das Recht vor, den mit dem Lieferanten vereinbarten Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. In Fällen eines schuldhaften Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Kodex, die zu einem Schaden führen, behält sich Bader zudem das Recht vor, vom Lieferanten Schadensersatz zu fordern. 

Hinweisgebersystem

Bader bestärkt nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern auch ihre Lieferanten, Geschäftspartner und sonstige externe Dritte, Hinweise auf Straftaten oder schwerwiegende Fehlverhalten, die Auswirkungen auf Bader haben können sowie Hinweise auf Verstöße gegen diesen Kodex zu melden. Die Kontaktdaten zur Meldung solcher Vorgänge bei Bader sind unten in der Navigation unter dem Reiter "Whistleblowing" zu finden. Weder Bader noch ihre Lieferanten und Geschäftspartner akzeptieren irgendeine Form der Benachteiligung von Personen, die nach bestem Wissen und Gewissen einen berechtigten Hinweis an Bader adressiert haben. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird in diesem Supplier Code of Conduct für natürliche Personen lediglich die männliche Form verwendet. Inhaltlich sind stets Personen aller geschlechtlichen Identitäten gemeint.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Adobe Fonts für ein konsistente Unternehmensbild sowie Einbindungen von Google Maps welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen